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Verbraucherinsolvenz und Regelinsolvenz — anwaltlich begleitet

Insolvenzberatung in Stuttgart

Die Insolvenz hat einen schlechten Ruf, den sie so nicht verdient. Sie ist kein Scheitern, sondern ein gesetzlich geregeltes Verfahren mit einem klar definierten Ziel: der Restschuldbefreiung nach drei Jahren. Danach sind die Verbindlichkeiten, die in das Verfahren fallen, erledigt — auch die, die nicht bedient werden konnten.

Entscheidend ist, ob die Insolvenz für Ihre Situation überhaupt der richtige Weg ist und welche Verfahrensart greift. Genau das prüfen wir, bevor irgendein Antrag gestellt wird.

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Zwei Verfahren, ein Ziel

Verbraucherinsolvenz oder Regelinsolvenz?

Verbraucherinsolvenz Der Weg für Privatpersonen ohne selbstständige Tätigkeit. Kennzeichnend ist der außergerichtliche Einigungsversuch, der dem Gerichtsverfahren zwingend vorausgeht: Ihren Gläubigern wird ein Schuldenbereinigungsplan vorgelegt. Scheitert dieser Versuch, wird das Scheitern von einer geeigneten Person oder Stelle bescheinigt — diese Bescheinigung nach § 305 Abs. 1 InsO ist die Eintrittskarte zum Gerichtsverfahren.

Regelinsolvenz Der Weg für Selbstständige und für einen Teil der ehemals Selbstständigen. Ehemals Selbstständige fallen nur dann noch unter die Verbraucherinsolvenz, wenn ihre Vermögensverhältnisse überschaubar sind — konkret: weniger als 20 Gläubiger und keine offenen Forderungen aus Arbeitsverhältnissen. Liegt eines davon nicht vor, ist die Regelinsolvenz der richtige Rahmen.

Warum die Zuordnung entscheidend ist Ein Antrag im falschen Verfahren wird nicht einfach umgedeutet — er kostet Zeit, oft Geld und im ungünstigen Fall den Verfahrenszugang. Diese Weichenstellung gehört an den Anfang, nicht ans Ende.

Schuldnerberatung in Stuttgart

Erst prüfen, dann entscheiden

Sie möchten wissen, ob die Verbraucherinsolvenz oder die Regelinsolvenz für Sie in Betracht kommt — oder ob eine Einigung mit Ihren Gläubigern der bessere Weg wäre? Rufen Sie an. Wir ordnen Ihre Situation ein, benennen die realistische Option und Sie entscheiden anschließend in Ruhe.